Berechnet nach § 556 BGB & BetrKV

Nebenkostenabrechnung kostenlos erstellen

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Gebäude & ZeitraumSchritt 1 / 4

Gebäude & Abrechnungszeitraum

Grunddaten der Liegenschaft und des Abrechnungsjahres (max. 12 Monate nach § 556 Abs. 3 BGB).

m²

Summe aller vermietbaren Wohnflächen

Gesamtpersonenanzahl aller Mieter

Heizkostenaufteilung nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV

kWh

Nur bei verbrauchsabhängiger Abrechnung

m³

Nur bei separatem Warmwasserzähler

Nur ausfüllen wenn KEINE Verbrauchsmessung vorliegt. Leer lassen wenn Zählerdaten oben eingetragen.

Praxis-Leitfaden und häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Praxis-Leitfaden: Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB für private Vermieter

Die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung stellt für private Vermieter und Eigentümer von vermieteten Wohnungen eine der verantwortungsvollsten Aufgaben im Mietrecht dar. Formelle Fehler bei den Verteilerschlüsseln, das Überschreiten der gesetzlichen 12-Monats-Ausschlussfrist oder das fehlerhafte Umlegen nicht umlagefähiger Instandhaltungskosten führen in der Praxis häufig zu Zahlungsverweigerungen oder zum vollständigen Verlust von Nachforderungsansprüchen.

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RechnerKlar ist das einzige kostenlose Tool, das die vollständige Nebenkostenabrechnung inklusive HeizkostenV-Berechnung und PDF-Export komplett in Ihrem Browser ausführt — nichts wird an einen Server übertragen.

Wichtige Änderungen 2024 und 2025

📋 Was sich geändert hat — wichtig für Abrechnungen ab 2023/2024
  • Kabel-TV / Breitband nicht mehr umlagefähig seit 01.07.2024 (TKG § 71): Das „Nebenkostenprivileg" für Kabel-TV- und Breitbandkosten ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Für Abrechnungszeiträume, die nach dem 01.07.2024 enden, dürfen diese Kosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. RechnerKlar zeigt bei dieser Position einen Warnhinweis.
  • CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter seit 01.01.2023 (§ 9a CO2KostAufG): Seit dem 1. Januar 2023 müssen Vermieter und Mieter die CO₂-Abgabe auf Heizenergiekosten nach einem gesetzlichen Stufenmodell aufteilen. Diese Aufteilung ist in RechnerKlar noch nicht implementiert — Abrechnungen mit fossilen Heizkosten seit 2023 können ohne diese Berechnung unvollständig sein. Wir empfehlen für diese Fälle ergänzend die Prüfung durch einen Fachmann.

1. Was leistet dieser Rechner und für wen ist er gedacht?

Dieser Rechner wurde für private Vermieter entwickelt, die eine Abrechnung nach § 556 BGB, der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) erstellen möchten.

  • 100 % Kostenlos & ohne Registrierung: Keine Abofallen, keine Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse.
  • Strikte Client-Side Privatsphäre: Alle Mieter-, Wohnungs- und Abrechnungswerte werden ausschließlich lokal im Arbeitsspeicher Ihres Browsers verarbeitet.
  • DIN-A4 PDF-Dokument: Erzeugt auf Knopfdruck ein druckfertiges Dokument inklusive Absender- und Mieteranschrift, Aufstellung der Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Fristangabe.

2. Vorbereitung: Welche Unterlagen und Werte Sie vor dem Start benötigen

Bevor Sie mit der Eingabe im Rechner beginnen, sollten Sie folgende Unterlagen und Kenngrößen bereitlegen:

  1. Den genauen Abrechnungszeitraum: In der Regel das vorangegangene Kalenderjahr (01.01. bis 31.12., maximal 12 Monate gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB).
  2. Flächenangaben laut Mietverträgen: Die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft sowie die Quadratmeterzahl der abzurechnenden Wohnung.
  3. Sämtliche Kostenbelege und Jahresbescheide: Grundsteuerbescheid der Gemeinde, Müllgebühren, Gebäudeversicherungsrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll sowie Rechnungen für Allgemeinstrom oder Gartenpflege.
  4. Heizkostenabrechnung bzw. Brennstoffbelege: Bei zentraler Heizanlage die Brennstoffkosten sowie die Zählerstände der Heizkostenverteiler (Gesamteinheiten des Hauses und Mieteranteil).
  5. Vorauszahlungsjournal: Die Summe der vom Mieter im Abrechnungsjahr tatsächlich geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen (z.B. 12 × 200 € = 2.400 €).

3. Konkretes Berechnungsbeispiel aus der Praxis

Das folgende fiktive, aber realitätsnahe Beispiel veranschaulicht die rechnerische Systematik für eine Mietwohnung in einem Dreifamilienhaus:

Ausgangsdaten des Musterfalls:

  • Gesamtwohnfläche des Gebäudes: 300,00 m² (3 Einheiten, 6 Bewohner insgesamt)
  • Wohnung des Mieters (Herr Mustermann): 75,00 m² (Wohnflächenanteil: 75 / 300 = 25,00 %), 2 Personen
  • Mietdauer: Ganzjährig bewohnt (01.01. bis 31.12. = 365 von 365 Tagen, Nutzungsanteil 100 %)
  • Geleistete Vorauszahlungen: 12 Monate × 150,00 € = 1.800,00 €

Kostenaufstellung und Umlagerechnung:

Kostenart Gesamtkosten Verteilerschlüssel Anteil % Mieteranteil
Grundsteuer (§ 2 Nr. 1) 800,00 € Wohnfläche (75 / 300 m²) 25,00 % 200,00 €
Straßenreinigung & Müll (§ 2 Nr. 7) 600,00 € Wohnfläche (75 / 300 m²) 25,00 % 150,00 €
Wohngebäudeversicherung (§ 2 Nr. 12) 600,00 € Wohnfläche (75 / 300 m²) 25,00 % 150,00 €
Kaltwasser & Kanal (§ 2 Nr. 2 & 3) 1.200,00 € Personen (2 / 6 Personen) 33,33 % 400,00 €
Zentralheizung (§ 2 Nr. 4 nach 70/30) 3.000,00 € 30 % Fläche (225 €) + 70 % Zähler (525 €) 25,00 % 750,00 €
Summe der auf den Mieter entfallenden Betriebskosten: 1.650,00 €
Abzüglich geleistete Vorauszahlungen des Mieters: - 1.800,00 €
Abrechnungssaldo (Guthaben für den Mieter): 150,00 € Guthaben

Fazit des Beispiels: Der Vermieter schuldet dem Mieter das ermittelte Guthaben von 150,00 €. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Mietvertrag bzw. § 271 BGB.

4. Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV

Nur Positionen, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich geregelt und im Mietvertrag vereinbart sind, dürfen auf den Mieter umgelegt werden:

  1. Grundsteuer (§ 2 Nr. 1): Öffentliche Lasten des Grundstücks.
  2. Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2): Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete.
  3. Entwässerung (§ 2 Nr. 3): Kanal- und Niederschlagswassergebühren.
  4. Heizung (§ 2 Nr. 4): Brennstoffe, Betriebsstrom, Abgasmessung.
  5. Warmwasser (§ 2 Nr. 5): Aufbereitung und Wartung der Erwärmungsanlage.
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (§ 2 Nr. 6): Kosten zusammengeführter Wärme-/Warmwasseranlagen — Aufteilung nach § 9 HeizkostenV.
  7. Aufzug (§ 2 Nr. 7): Betriebsstrom, Notrufanbindung, regelmäßige TÜV-Prüfung.
  8. Straßenreinigung & Müllabfuhr (§ 2 Nr. 8): Kommunale Abfall- und Winterdienstgebühren.
  9. Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9): Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächenreinigung.
  10. Gartenpflege (§ 2 Nr. 10): Rasen-, Hecken- und Gehölzpflege auf dem Grundstück.
  11. Allgemeinbeleuchtung (§ 2 Nr. 11): Flur-, Keller- und Außenlampenstrom.
  12. Schornsteinreinigung (§ 2 Nr. 12): Gesetzliche Kehr- und Prüfgebühren.
  13. Sach- & Haftpflichtversicherung (§ 2 Nr. 13): Gebäudebrand- und Haftpflichtpolicen.
  14. Hauswart / Hausmeister (§ 2 Nr. 14): Reine Kontroll- und Pflegearbeiten (keine Reparaturtätigkeiten!).
  15. Gemeinschaftsantenne / Breitband (§ 2 Nr. 15): Wartung und Betriebsstrom. ⚠ Kabel-TV nicht mehr umlagefähig seit 01.07.2024 (TKG § 71).
  16. Wascheinrichtungen (§ 2 Nr. 16): Gemeinschaftswaschküchen.
  17. Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17): Ausdrücklich im Mietvertrag vereinbarte Posten (z.B. Dachrinnenreinigung, Wartung Rauchwarnmelder).
  18. Trinkwasseruntersuchung: Gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfungen nach TrinkwV.
Wichtiger Praxishinweis: Nicht umlagefähige Kosten

Kosten für Instandhaltung, bauliche Renovierungen, Handwerkerreparaturen bei Mängeln, Verwaltungshonorare der Hausverwaltung sowie Kontoführungsgebühren dürfen unter keinen Umständen in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden. Tauchen solche Posten auf, ist die Abrechnung bezüglich dieser Positionen unwirksam.

5. Gesetzliche Heizkostenabrechnung & 15 % Kürzungsrecht (§ 12 HeizkostenV)

Zentrale Heizungsanlagen unterliegen zwingend der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Gemäß § 7 Abs. 1 HeizkostenV müssen die Gesamtkosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % verbrauchsabhängig (über Heizkostenverteiler oder Wärmezähler) verteilt werden. Die restlichen 30 % bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt.

Das gesetzliche 15 % Kürzungsrecht (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV): Rechnet ein Vermieter Heizkosten entgegen den Vorschriften der HeizkostenV pauschal oder rein nach Wohnfläche ab, obwohl eine Verbrauchsablesung möglich und vorgeschrieben wäre, hat der Mieter das gesetzliche Recht, seinen Heizkostenanteil um 15 % zu kürzen. Der Rechner weist eine solche Kürzung in der Abrechnung aus.

Wichtige gesetzliche Ausnahmen: Ein Kürzungsrecht besteht nicht, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV), bei Passivhäusern (§ 11 HeizkostenV) oder wenn Heizungszähler auf mehr als 25 % der Gebäudefläche unverschuldet ausgefallen sind (§ 9a Abs. 2 HeizkostenV).

Hinweis zu unterjährigem Mieterwechsel: Bei Auszug während des Abrechnungsjahres erfolgt die Aufteilung der Wohnflächenkosten zeitanteilig nach Kalendertagen. Für die Heizkostenaufteilung bei Winterumzügen empfiehlt sich ergänzend die Prüfung von Gradtagszahltabellen (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV).

6. Gesetzliche Fristen für Vermieter und Mieter (§ 556 BGB)

1. Die 12-Monats-Ausschlussfrist für Vermieter (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB):
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (z.B. Zugang bis spätestens 31. Dezember 2026 für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025). Geht die Abrechnung verspätet zu, ist jede Nachforderung ausgeschlossen. Ein Mieterguthaben bleibt hingegen auch bei Verspätung auszahlungsfähig.

2. Die 12-Monats-Einwendungsfrist für Mieter (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB):
Der Mieter hat nach Zugang der Abrechnung genau 12 Monate Zeit, begründete Einwendungen mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Der erzeugte PDF-Export: Checkliste vor dem Versand

Nach Klick auf „Als PDF herunterladen“ generiert Ihr Browser ein formell gegliedertes DIN-A4-Dokument. Überprüfen Sie vor der Unterzeichnung und Übergabe:

  • Stimmen die Namen und Wohnungsangaben von Mieter und Vermieter?
  • Ist der Abrechnungszeitraum lückenlos und korrekt formuliert?
  • Wurden alle tatsächlich gezahlten Betriebskostenvorschüsse vollständig saldiert?
  • Ist eine Zahlungsfrist angegeben (richtet sich nach Mietvertrag oder § 271 BGB)?
FAQ & Ratgeber

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Welche Frist gilt für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (z.B. bis zum 31.12.2026 für das Abrechnungsjahr 2025). Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter grundsätzlich ausgeschlossen.

Welche Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?

Ausschließlich die 17 im § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kostenarten sind umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Verwaltungskosten, Bankgebühren und Reparatur-/Instandhaltungskosten dürfen niemals auf den Mieter umgelegt werden.

Wie wird bei einem Mieterwechsel unter dem Jahr abgerechnet?

Zieht ein Mieter im laufenden Abrechnungszeitraum ein oder aus, erfolgt die Verteilung taggenau nach Kalendertagen (z.B. genutzte Tage geteilt durch 365 bzw. 366 Tage im Schaltjahr). Kosten für Leerstandszeiten muss der Vermieter selbst tragen.

Welcher Verteilerschlüssel gilt, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist?

Gilt keine abweichende vertragliche Vereinbarung, sieht § 556a Abs. 1 BGB vor, dass Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche umzulegen sind. Kosten, die vom erfassten Verbrauch abhängen (z.B. Heizung und Wasser), sind nach einem Schlüssel zu verteilen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt.

Was bedeutet die 70/30-Aufteilung bei den Heizkosten?

Nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen zentrale Heiz- und Warmwasserkosten zwingend zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Die restlichen 30 % bis 50 % werden nach der Wohnfläche verteilt.

Werden meine eingegebenen Daten auf einem Server gespeichert?

Nein. RechnerKlar folgt einer strikten Zero-Server-Architektur. Sämtliche Berechnungen und auch die Erstellung des PDF-Dokuments erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser mit JavaScript. Es werden keine Namen, Adressen oder Finanzwerte an unsere Server übertragen.

Kann ich die Abrechnung nach dem Ausfüllen als PDF herunterladen?

Ja, mit einem Klick auf 'Als PDF herunterladen' wird ein formelles DIN-A4-Dokument mit Absender, Mieteranschrift, detaillierter Kostenaufstellung und Zahlungsfrist direkt im Browser erzeugt.

Welche Einspruchsfrist hat der Mieter nach Erhalt der Abrechnung?

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB hat der Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung genau 12 Monate Zeit, Einwendungen gegen die Richtigkeit vorzubringen. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.