Dienstwagen 1% Rechner & Fahrtenbuch
Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil, die monatliche Steuerlast und Ihre Ersparnis mit dem Fahrtenbuch.
Dienstwagen 1% vs. Fahrtenbuch
Geldwerten Vorteil und monatliche Steuerlast nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG berechnen.
Listenpreis bei Erstzulassung inkl. Sonderausstattung
Zuzahlung an den Arbeitgeber
Ca. 30%–42% je nach Einkommensstufe
Tatsächliche Kosten und Kilometeraufteilung eingeben
Bitte Fahrzeugdaten eingeben.
1%-Regelung vs. Fahrtenbuch: Der Firmenwagen-Vergleich
Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, stellt einen steuerpflichtigen Sachbezug (geldwerten Vorteil) dar. Dieser Betrag erhöht das monatliche Bruttogehalt und führt zu höheren Abzügen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben.
1. Die 1%-Pauschalregelung im Detail
Bei der 1%-Methode wird der geldwerte Vorteil pauschal anhand des Bruttolistenpreises ermittelt:
- Privatfahrten: 1 % des Bruttolistenpreises pro Kalendermonat.
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat (bei pauschaler Besteuerung).
- Elektrofahrzeug-Förderung: Für reine Elektroautos bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis greift die 0,25 %-Regelung (und 0,0075 % je Entfernungskilometer). Für teurere E-Autos und Plug-in-Hybride gilt die 0,5 %-Regelung.
2. Wann schlägt das Fahrtenbuch die 1%-Regel?
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfordert Disziplin: Jede einzelne Dienstfahrt muss mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Zweck und aufgesuchtem Geschäftspartner lückenlos dokumentiert werden. Doch der Aufwand lohnt sich häufig in folgenden Konstellationen:
- Sie fahren den Firmenwagen nur zu einem sehr geringen Anteil privat (z.B. unter 20 %).
- Das Fahrzeug hat einen sehr hohen Neuwagen-Listenpreis, ist aber bereits einige Jahre alt oder verursacht geringe laufende Kosten.
- Sie arbeiten überwiegend im Homeoffice und fahren nur selten ins Unternehmensbüro.
Häufige Fragen zur Dienstwagen-Besteuerung
Was besagt die 1%-Regelung für Dienstwagen?
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird die private Nutzung eines Firmenwagens monatlich pauschal mit 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises (BLP) im Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen monatlich 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer hinzu.
Welche Vergünstigungen gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge?
Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt (effektiv 0,25 % Monatsbesteuerung und 0,0075 % je Entfernungskilometer). Für reine Elektrofahrzeuge über 100.000 € sowie für qualifizierte Plug-in-Hybride (mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO2/km) gilt die Halbierung (0,50 % bzw. 0,015 %).
Wann lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuchs?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann, wenn der Dienstwagen nur zu einem geringen Prozentsatz privat genutzt wird (z.B. unter 20-30 %), wenn das Fahrzeug gebraucht angeschafft wurde (hoher Bruttolistenpreis, aber geringe tatsächliche Kosten) oder wenn der Arbeitsweg sehr weit ist und selten ins Büro gefahren wird.
Was ist die Einzelbewertung mit 0,002 % bei Homeoffice?
Fahren Sie an weniger als 15 Tagen im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte (z.B. bei Hybrid-Arbeit oder Homeoffice), kann Ihr Arbeitgeber statt der 0,03 %-Monatspauschale eine Einzelbewertung mit 0,002 % des Listenpreises pro tatsächlichem Fahrtag anwenden. Dies spart bei regelmäßiger Homeoffice-Tätigkeit spürbar Steuern.
Wie wirken sich Zuzahlungen des Arbeitnehmers aus?
Leistet der Arbeitnehmer eine monatliche Eigenbeteiligung zu den Fahrzeugkosten (z.B. Treibstoffpauschale oder Leasing-Eigenanteil), mindert dieser Betrag den geldwerten Vorteil Euro für Euro. Der geldwerte Vorteil kann dadurch bis auf 0,00 Euro sinken, jedoch nicht negativ werden.