Berechnet nach § 622 BGB

Kündigungsfrist Rechner nach § 622 BGB

Berechnen Sie den exakten Kündigungstermin, die Fristdauer und den letzten Arbeitstag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Wer kündigt das Arbeitsverhältnis?

Erster Arbeitstag laut Arbeitsvertrag

Tag, an dem das Schreiben zugegangen ist

Gilt innerhalb der ersten 6 Monate — Frist: 2 Wochen zu jedem Kalendertag (§ 622 Abs. 3 BGB)

Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten dieselben verlängerten Fristen wie für den Arbeitgeber

Bitte Eintrittsdatum und Kündigungsdatum eingeben.

Staffelung der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB

BetriebszugehörigkeitFrist (Arbeitgeber)Stichtag
Unter 2 Jahre (Grundfrist)4 Wochen15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 MonatMonatsende
Ab 5 Jahren2 MonateMonatsende
Ab 8 Jahren3 MonateMonatsende
Ab 10 Jahren4 MonateMonatsende
Ab 12 Jahren5 MonateMonatsende
Ab 15 Jahren6 MonateMonatsende
Ab 20 Jahren7 MonateMonatsende

Kündigungsfristen nach deutschem Arbeitsrecht

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) streng geregelt. Der Gesetzgeber schützt sowohl Arbeitnehmer vor plötzlichem Einkommensverlust als auch Arbeitgeber vor unvorhersehbarem Personalmangel. Wer eine Kündigung aussprechen will oder erhalten hat, muss die Fristen auf den Tag genau berechnen.

1. Der Unterschied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung

In Deutschland gilt kein automatischer Gleichlauf der Fristen. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der gesetzlichen Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) – unabhängig davon, wie viele Jahre er im Betrieb beschäftigt war.

Für den Arbeitgeber hingegen greift der Kündigungsschutz mit verlängerten Schutzfristen nach § 622 Abs. 2 BGB, die mit jedem Meilenstein der Betriebszugehörigkeit wachsen (von 1 Monat bei 2 Jahren bis zu 7 Monaten bei 20 Jahren).

2. Typische Kündigungsfallen & Formerfordernisse

  • Schriftformerfordernis (§ 623 BGB): Eine Kündigung kann ausschließlich auf Papier mit handschriftlicher Originalunterschrift erfolgen. Kündigungen per WhatsApp, E-Mail, Scan im Anhang oder mündlich im Gespräch sind absolut unwirksam.
  • Zugangsnachweis: Die Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Kalendertag nach dem nachweisbaren Zugang beim Empfänger. Bei postalischer Zustellung empfiehlt sich ein Einwurf-Einschreiben mit Postzustellungsurkunde.
  • Probezeitvereinbarung: Die verkürzte 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB gilt nur dann, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Probezeit vereinbart wurde (maximal für die Dauer von sechs Monaten).
FAQ & Ratgeber

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie bleibt auch bei längerer Betriebszugehörigkeit unverändert, es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag wurde vereinbart, dass für den Arbeitnehmer dieselben verlängerten Fristen wie für den Arbeitgeber gelten.

Wann verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?

Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber staffelweise mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate und ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende.

Welche Frist gilt während der Probezeit?

Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart (maximal sechs Monate), kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer kurzen Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag gekündigt werden – ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende.

Gilt eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS?

Nein, eine Kündigung per E-Mail, SMS, Messenger oder Fax ist nach § 623 BGB absolut nichtig. Das Gesetz schreibt zwingend die strenge Schriftform vor: Das Kündigungsschreiben muss auf Papier ausgedruckt und vom Aussteller eigenhändig mit Tinte unterschrieben sein.

Bis wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden?

Gemäß § 38 Abs. 1 SGB III müssen sich Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Erfahren Sie erst später von der Beendigung (z.B. bei Kündigungsfristen unter 3 Monaten), muss die Meldung innerhalb von genau 3 Kalendertagen nach Zugang der Kündigung erfolgen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I zu vermeiden.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen (§ 130 BGB)?

Eine Kündigung geht zu, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt (z.B. Einwurf in den Hausbriefkasten), dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Ein Einwurf am späten Nachmittag gilt regelmäßig erst am darauffolgenden Werktag als zugegangen.