Elterngeld Rechner nach BEEG
Berechnen Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Geschwisterbonus und Gesamtauszahlung für Ihre Familienplanung.
Elterngeld berechnen
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Boni nach dem BEEG.
Durchschnittliches bereinigtes Netto der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt
0 – 14 Monate
0 – 28 Monate (halber Betrag, doppelte Dauer)
Bitte Einkommen und Bezugsmonate eingeben.
Leitfaden zum Elterngeld in Deutschland (BEEG)
Das Elterngeld fängt den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes ab und gibt frischgebackenen Eltern finanzielle Sicherheit. Es ermöglicht Müttern und Vätern, ihr Neugeborenes in den ersten Lebensmonaten intensiv selbst zu betreuen.
1. Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Was lohnt sich wann?
Basiselterngeld ist die klassische Variante: Ein Elternteil kann mindestens 2 und höchstens 12 Monate beanspruchen. Beteiligt sich der Partner an der Elternzeit (mindestens zwei Partnermonate), erhöht sich der Gesamtanspruch auf 14 Monate.
ElterngeldPlus richtet sich insbesondere an Eltern, die schon während des Bezugszeitraums wieder in Teilzeit (maximal 32 Wochenstunden) arbeiten wollen. Ein Basiselterngeldmonat wird in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Der monatliche Betrag halbiert sich, doch Teilzeiteinkommen wird deutlich schonender angerechnet.
2. Sonderregelungen für Familien
- Geschwisterbonus (§ 2a BEEG): Lebt bereits ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder leben zwei Kinder unter 6 Jahren in der Familie, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 Euro monatlich.
- Mehrlingszuschlag: Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig geborene Kind (z.B. bei Zwillingen) gibt es einen pauschalen Zuschlag von 300 Euro monatlich beim Basiselterngeld.
- Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 01.04.2025 liegt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, ab der kein Elterngeldanspruch mehr besteht, bei 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Häufige Fragen zum Elterngeld
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate (bei Beteiligung beider Elternteile) gezahlt und ersetzt 65 % bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens (zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat). ElterngeldPlus zahlt pro Monat die Hälfte des Basiselterngeldes (150 € bis 900 €), dafür jedoch über die doppelte Dauer (bis zu 28 Monate). Es eignet sich besonders für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.
Wie wird die Ersatzrate berechnet?
Für Nettoeinkommen ab 1.240 € beträgt die Ersatzrate 65 %. Zwischen 1.000 € und 1.200 € liegt sie bei 67 %. Für Einkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate für je 2 € Einkommensunterschied um 0,1 % bis auf maximal 100 % (Geringverdienerzuschlag nach § 2 Abs. 2 BEEG).
Wann erhalte ich den Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus steht Ihnen zu, wenn im selben Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren leben. Er beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € beim Basiselterngeld bzw. 37,50 € beim ElterngeldPlus.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt ist zulässig. Das während des Bezugs erzielte Nettoeinkommen wird jedoch anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Mit ElterngeldPlus lässt sich der Anrechnungsverlust meist deutlich reduzieren.
Muss das Elterngeld versteuert werden?
Das Elterngeld selbst ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Das Elterngeld wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, mit dem das übrige Einkommen der Familie besteuert wird, was zu einer Steuernachzahlung führen kann.